Streitige Steuerverfahren erfordern verfahrensrechtliche Präzision, wirtschaftliches Urteil und die Bereitschaft, eine Position über alle Instanzen zu vertreten.
PACTUM vertritt Unternehmer, Gesellschafter und Unternehmen in streitigen Steuerverfahren — vom Einspruchsverfahren gegenüber der Finanzverwaltung über die Klage vor den Finanzgerichten bis zur Revision zum Bundesfinanzhof. Der Fokus liegt auf Verfahren, in denen wirtschaftlich etwas auf dem Spiel steht und sorgfältige Vorbereitung den Unterschied macht.
Was wir vortragen, haben wir vollständig durchdrungen. Was wir anfechten, fechten wir konsequent an. Ein Steuerstreit wird nicht in der mündlichen Verhandlung gewonnen — er wird in der Vorbereitung gewonnen, beginnend mit dem ersten Blick in den Bescheid.
Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren gegenüber der Finanzverwaltung — von der fristwahrenden Einlegung über die substantiierte Begründung bis zur Einspruchsentscheidung.
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den sofortigen Vollzug angefochtener Bescheide — Anträge auf Aussetzung der Vollziehung bei Finanzamt und Finanzgericht, einschließlich Sicherheitsleistungsfragen.
Führung des finanzgerichtlichen Verfahrens — Klageschrift, Sachverhaltsaufbereitung, Beweisangebote und mündliche Verhandlung, einschließlich Sprungklage und Untätigkeitsklage.
Vertretung in der Revisionsinstanz — Nichtzulassungsbeschwerde, Revisionsbegründung und Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof in München, einschließlich Anhörungsrüge.
Begleitung steuerlicher Außenprüfungen mit Blick auf das spätere Streitverfahren — Schlussbesprechung, tatsächliche Verständigung und strategische Weichenstellung vor Bescheiderlass.
Gestaltende Beratung vor dem Konflikt: verbindliche Auskünfte, Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen sowie die Korrektur von Bescheiden außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens.
Wir analysieren Bescheid und Prüfungsbericht, sichern die Fristen und geben eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten — ohne Umwege und ohne unbestellte Bedenken.
Fristwahrende Einlegung des Einspruchs und substantiierte Begründung — parallel sichern wir auf Antrag die Aussetzung der Vollziehung, damit die streitige Steuer nicht vorab gezahlt werden muss.
Bleibt der Einspruch erfolglos, führen wir das Klageverfahren — mit vollständiger Sachverhaltsaufbereitung, präzisen Beweisangeboten und konsequenter Vorbereitung der mündlichen Verhandlung.
Bei grundsätzlicher Bedeutung oder Abweichung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung führen wir das Verfahren nach München — über Nichtzulassungsbeschwerde oder zugelassene Revision.
Durchsetzung des Ergebnisses bis zum geänderten Bescheid — einschließlich Erstattung, Zinsen und Kostenfestsetzung. Ein gewonnenes Verfahren ist erst abgeschlossen, wenn es umgesetzt ist.
Sprechen Sie uns frühzeitig an — die Einspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Ein guter Steuerstreit beginnt vor Fristablauf, nicht danach.
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