Gesellschafterkonflikte entscheiden über Unternehmen. Sie erfordern strategische Klarheit, prozessuale Härte — und das Gespür dafür, wann eine Einigung mehr wert ist als ein Urteil.
PACTUM vertritt Gesellschafter und Gesellschaften in Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis — von der Anfechtung einzelner Beschlüsse über Ausschluss- und Abfindungsstreitigkeiten bis zur vollständigen Trennung. Vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten, auf Angreifer- wie auf Verteidigerseite.
Wir prozessieren, wenn es nötig ist. Und vermeiden es, wenn es klüger ist. Denn ein Gesellschafterstreit wird nicht nur juristisch gewonnen — entscheidend ist, dass das Unternehmen ihn unbeschadet übersteht.
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse — auf Kläger- wie auf Gesellschaftsseite, einschließlich der prozesssicheren Vorbereitung kritischer Beschlüsse.
Ausschluss von Gesellschaftern aus wichtigem Grund und Einziehung von Geschäftsanteilen — Durchsetzung und Abwehr, einschließlich der Sicherung von Stimm- und Gewinnrechten im Schwebezustand.
Auseinandersetzungen um Höhe und Fälligkeit der Abfindung ausscheidender Gesellschafter — Bewertungsfragen, Abfindungsklauseln und deren Wirksamkeitsgrenzen.
Abberufung und Kündigung von Gesellschafter-Geschäftsführern — die häufigste Eskalationsstufe im Gesellschafterstreit, prozessual wie taktisch entscheidend.
Sicherung der Position, bevor Fakten geschaffen werden — einstweilige Verfügungen zu Stimmrechten, Geschäftsführungsbefugnis, Informationsrechten und Verfügungsverboten.
Führung von Schiedsverfahren nach DIS- und ICC-Regeln sowie strukturierte Verhandlungslösungen — diskret, schnell und ohne öffentliche Hauptverhandlung.
Wir analysieren Gesellschaftsvertrag, Beschlusslage und Kräfteverhältnisse — und geben eine ehrliche Einschätzung der Position, bevor der erste Zug erfolgt.
Fristen, Anfechtungsklagen, einstweiliger Rechtsschutz: Wir sichern Stimm-, Informations- und Geschäftsführungsrechte, bevor die Gegenseite Fakten schafft.
Parallel zum Verfahren loten wir Trennungs- und Einigungsszenarien aus — Anteilsübernahme, Abfindung, Neuordnung. Aus einer Position der Stärke verhandelt es sich besser.
Führt kein Weg an der Entscheidung vorbei, prozessieren wir konsequent — vor Land- und Oberlandesgerichten oder im Schiedsverfahren, mit vollständiger Beweisführung.
Umsetzung des Ergebnisses bis zur Eintragung — Anteilsübertragung, Abfindungszahlung, Satzungsanpassung. Ein beigelegter Streit ist erst beendet, wenn die Struktur neu geordnet ist.
Sprechen Sie uns an, bevor sich Fronten verhärten — und bevor die Gegenseite Fakten schafft. Anfechtungsfristen sind kurz, die ersten Züge entscheidend.
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