Wer Unternehmen führt, haftet persönlich — mit dem eigenen Vermögen. Organhaftung erfordert schnelles Handeln, präzise Verteidigung und den souveränen Umgang mit der D&O-Versicherung.
PACTUM berät und vertritt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte in Haftungsfragen — von der präventiven Absicherung der Amtsführung über die Abwehr von Organhaftungsansprüchen bis zur Deckungsauseinandersetzung mit dem D&O-Versicherer. Ebenso vertreten wir Gesellschaften bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen frühere Organe.
Organhaftung ist persönlich — für den Betroffenen geht es um das eigene Vermögen, oft um die berufliche Existenz. Die ersten Schritte nach dem Vorwurf entscheiden über Beweislage, Versicherungsdeckung und Verhandlungsposition. Wir machen sie richtig.
Verteidigung von Geschäftsführern und Vorständen gegen Schadensersatzansprüche der Gesellschaft, von Insolvenzverwaltern und Dritten — außergerichtlich und vor Gericht.
Vertretung von Gesellschaften und Gesellschaftern bei der Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen — von der internen Untersuchung über die Anspruchsprüfung bis zur Klage.
Deckungsfragen von der Schadensmeldung bis zum Deckungsprozess — Obliegenheiten, Ausschlüsse, Selbstbehalte und das Zusammenspiel von Haftungs- und Deckungsverhältnis.
Pflichten bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung — Zahlungsverbote nach § 15b InsO, Insolvenzantragspflicht und die persönliche Haftung für Steuern und Sozialabgaben.
Haftungsarme Gestaltung der Geschäftsleitung — Business Judgement Rule, Ressortverteilung, Delegation und Dokumentation von Entscheidungen, bevor sie angegriffen werden.
Geordnetes Ausscheiden aus dem Amt — Aufhebungsvereinbarungen, Entlastung, Verzichts- und Generalbereinigungsklauseln, die auch künftige Vorwürfe erfassen.
Wir analysieren den Vorwurf, die Beschluss- und Dokumentationslage und geben eine ehrliche Einschätzung des Haftungsrisikos — bevor Sie sich gegenüber irgendjemandem erklären.
Fristgerechte Meldung an den D&O-Versicherer, Sicherung von Unterlagen und E-Mail-Postfächern, Verjährungsmanagement — die Weichenstellungen der ersten Wochen.
Substantiierte Erwiderung auf den Vorwurf, Verhandlung mit Gesellschaft, Insolvenzverwalter und Versicherer — viele Haftungsfälle lassen sich vor der Klage erledigen.
Kommt es zur Klage, verteidigen wir über alle Instanzen — mit vollständiger Aufarbeitung der Entscheidungsgrundlagen und konsequenter Anwendung der Business Judgement Rule.
Vergleich, Deckungsvereinbarung und Generalbereinigung — ein Haftungsfall ist erst beendet, wenn auch künftige Vorwürfe aus demselben Sachverhalt ausgeschlossen sind.
Sprechen Sie uns an, bevor Sie sich erklären. Die ersten Schritte entscheiden über Beweislage, Versicherungsdeckung und Verhandlungsposition.
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